Abgrenzungsprobleme aus Sicht des BfArM anhand …
2014-4-8 · • Spezifisches Zubehör (§ 2 Abs. 1 MPG) • Produkte, die dazu bestimmt sind, Arzneimittel zu verabreichen (§ 2 Abs. 2 MPG) Ausnahme: Produkt und Arzneimittel bilden ein einheitliches, miteinander verbundenes Produkt, das ausschließlich zur Anwendung in dieser Verbindung bestimmt und nicht wiederverwendbar ist ÎArzneimittel